Familienfragen
Antworten auf Ihre Fragen.
Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen unserer Eltern zu Themen wie Aufnahmeprozess, Tagesablauf in der Kita, Ernährungspläne und vieles mehr zusammengestellt. Diese Sektion wird regelmäßig aktualisiert, um Ihnen aktuelle und nützliche Informationen bereitzustellen.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung erfolgt angelehnt an das Berliner Eingewöhnungsmodell, d.h. schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, um den Kindern den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten.
Ja, in unseren BOOT–Kitas bieten wir ganzjährig die Möglichkeit zur Eingewöhnung. Der Start der Eingewöhung erfolgt in Absprache zwischen Eltern und der Kitaleitung und orientiert sich an der Belegungsplanung der Kita.
Sollte Ihr Kind während der Eingewöhnungszeit noch gestillt werden, ist es erforderlich, dass es an Flaschennahrung oder Beikost gewöhnt ist und dass es Ihrem Kind gelingt, sich auch ohne Stillen zu beruhigen und in den Schlaf begleiten zu lassen.
Nein, denn jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Jedes Kind wird individuell nach seinem Entwicklungsstand begleitet.
Eltern können sich durch aktive Teilnahme an Elternversammlungen, als (Gesamt-)Elternvertreter*innen oder im BEAK einbringen. Bei besonderen Anlässen, wie Projekten, Festen und Feiern, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns unterstützen.
Der Übergang in eine neue Gruppe erfolgt schrittweise orientiert an den Bedürfnissen des Kindes. Die Eingewöhnung erfolgt begleitet durch das päd. Fachpersonal.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung und Unterstützung von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Förderbedarf.
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Ernährung in der Kita
Nein, in unseren Kitas erhalten die Kinder täglich Frühstück, Mittagessen und einen Nachmittagssnack aus unseren eigenen Küchen.
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Unsere Verpflegung ist nicht rein vegetarisch oder vegan ausgerichtet. Wir bieten den Kindern eine vielfältige und ausgewogene Ernährung mit einer abwechslungsreichen Auswahl an pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln.
Ja, wir nehmen Rücksicht auf Allergien, Unverträglichkeiten.
Wir bieten den Kindern unterschiedlichste Lebensmittel an, damit sie Neues kennenlernen und probieren können. Da Geschmäcker jedoch verschieden sind, muss in unseren Kitas kein Kind probieren und oder (Auf-)essen.
Gesundheit
Wenn Ihr Kind krank ist, sollte es zu Hause bleiben, um sich zu erholen und um andere nicht anzustecken. Informieren Sie die Kita über die Krankheit, insbesondere wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt ist.
In unseren Kitas werden Medikamente nur mit ärztlicher Verordnung und in Ausnahmefällen verabreicht. Dies betrifft z.B. Kinder, die eine chronische Erkrankung haben oder Notfallmedikamente aufgrund einer allergischen Reaktion benötigen.
Ja, das Zähneputzen ist Teil des Kitaalltags, um die Kinder an eine gute Mundhygiene zu gewöhnen und Karies vorzubeugen. Zusätzlich besucht der zahnärztliche Dienst einmal jährlich unsere Einrichtungen und untersucht die Zähne der Kinder. Der beliebte Kroko (Zahnprophylaxe–Krokodil) kommt mehrmals im Jahr und übt mit unseren Kindern gemeinsam das Zähneputzen.
In unseren Kitas wird auf das individuelle Schlaf- bzw. Ruhebedürfnis der Kinder geachtet. Wir bieten allen Kindern einen Mittagsruhe an. Kinder, die nicht Schlafen, können sich leise beschäftigen.
Aufnahmeprozess
Am besten melden Sie sich direkt bei der Kitaleitung – telefonisch, per E–Mail oder über unser Formular.
Ja, eine Besichtigung der Kita ist grundsätzlich möglich und wird empfohlen. So können Sie sich persönlich ein Bild von unseren Räumlichkeiten und dem pädagogischen Konzept machen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit der Kitaleitung.
In unseren Boot–Kitas ist die Betreuung für alle Kinder beitragsfrei. Bei uns zahlen Sie nur einen Beitrag für die umfassende Verpflegung Ihres Kindes.
In Berlin wohnhafte Familien benötigen einen Kita–Gutschein, den das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt ausstellt. Alternativ können Sie den Gutschein auch online über die Webseite der Berliner Senatsverwaltung beantragen. Beachten Sie die Fristen: Der Antrag sollte frühestens neun Monate und spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsstart eingereicht werden.
- Das ausgefüllte Antragsformular „Anmeldung zur Förderung von Kindern“
- Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten, entweder durch Unterschrift auf dem Antragsformular oder durch eine schriftliche Vollmacht bzw. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern (beide Seiten), oder, falls keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, Reisepass und Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Nachweis über Ihren Wohnsitz in Berlin (Personalausweis oder Meldebescheinigung)
In Deutschland gibt es keine generelle Kitapflicht. Sie haben die Freiheit zu entscheiden, ob Sie Ihr Kind in den Kindergarten schicken. Im Falle einer Wiederholung des letzten Kitajahres ist das jedoch anders. In diesem Fall besteht eine Kitapflicht, die mit der Schulpflicht vergleichbar ist.
Aktuell haben wir uns gegen eine Kita–App entschieden, um den Fokus auf die direkte Interaktion mit den Kindern und Familien zu legen. Perspektivisch prüfen wir jedoch eine mögliche Einführung.
Unsere Kitas haben keine längeren Schließzeiten. Es gibt lediglich einzelne Tage, an denen keine Betreuung stattfindet (z. B. Fortbildungstage oder zwischen Weihnachten und Neujahr). In den Sommermonaten Juli und August findet ein reduzierter Betrieb statt, der es Ihnen ermöglicht, den eigenen Urlaub flexibel zu gestalten.